Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere, Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, dass Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
Die Aufgabe eines SiGeKo ist es, bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle
notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen.
Er hat einen
Sicherheits und Gesundheitsschutzplan (SiGe Plan) zu erstellen, der u. a.
die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält.
Zudem fertigt er die sogenannte „Unterlage “ an, aus der Arbeitsschutzmaßnahmen für
spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich
sein müssen.
In der
Bauphase organisiert und koordiniert er die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren
Geeignete Koordinatoren
im Sinne der RAB 30 verfügen über
•
mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung oder Ausführung von Bauvorhaben
•
baufachliche Kenntnisse als Bauingenieur, Architekt, Meister, Polier oder Techniker
•
arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
•
spezielle Koordinatorenkenntnisse
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