AGB der Bautechnik Frank Brunert

Die folgenden Auftrags- und Vertragsbedingungen gelten für Verträge/Aufträge zwischen der Bautechnik Frank Brunert, im folgenden Auftragnehmer genannt und den im jeweiligen Angebot aufgeführten Auftraggeber/Bauherrschaft nachfolgend Auftraggeber genannt. Diese folgenden Auftrags- und Vertragsbedingungen bedürfen keiner separaten Unterschrift und werden von den Vertragspartnern mit Angebotsabgabe des Auftragnehmers und Auftragsbestätigung per Unterschrift des Auftraggebers als gelesen anerkannt, und als Dienstleistungsvertrag akzeptiert und wirksam.

  1. Dienstleistungsvertrag
  • Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber in der im Auftrag genannten Funktion als freelancer tätig. Leistungsbeschreibung der Tätigkeit laut Beschreibung im Angebot/Auftrag auf Seite 1. Er handelt im Namen, auf Rechnung und Verantwortung des Auftraggebers im Zuge dieses Dienstleistungsvertrags. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Erstellung eines Werkes oder Erzielung eines bestimmten Erfolgs durch die Dienstleistung des Auftragnehmers nicht das Ziel des Vertrags ist.
  • Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen als selbständiger Unternehmer und persönlich. Dabei unterliegt er nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers, mit Ausnahme von projektbezogenen Spezifikationen. Es wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Der Auftragnehmer berichtet dem Auftraggeber auf Verlangen über die Ausführung der Dienstleistung.
  •  Der Auftragnehmer ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit insbesondere örtlich und zeitlich nicht gebunden. Gleichwohl werden die Vertragspartner auf die Interessen des jeweils anderen bei der Gestaltung der Leistungserbringung Rücksicht nehmen. 
  • Bei Nichteinhaltung/Ignoranz der baurechtlichen Vorgaben, statischen Erfordernissen oder der Vorschriften aus GEG durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort zu beenden. Ebenso berechtigt dies den Auftragnehmer keine weiteren Leistungen zu erbringen. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle nötigen baurechtlichen Genehmigungen, Statik, Wärmeschutznachweise u.a. zu erbringen, vorzulegen und einzuhalten.

    2.Vertragsbeginn und Vertragsbeendigung

  • Die Dauer des Vertragsverhältnis ist im Angebot als Leistungszeitraum aufgeführt oder endet mit Stellung der Schlussrechnung. Die Zahlung der Schlussrechnung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber bedeutet die mängelfreie Abnahme der vereinbarten Dienstleistung des Auftragnehmers.
  • Die Termine/Einsatzzeit für die zu leistenden Projekttage/-Stunden/-zeiten sind im Auftrag beschrieben oder werden jeweils rechtzeitig zwischen den Parteien abgestimmt.
  • Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigen Gründen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform. Wird das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt, steht dem Auftragnehmer für die bis zur Kündigung erbrachte Teil-Leistung die vereinbarte Vergütung zu.
  • Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses haben Auftragnehmer und Auftraggeber sämtliches in ihrem Besitz befindliches Eigentum des jeweiligen Vertragspartners und die im Rahmen Vertragsleistung zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an den Vertragspartner herauszugeben.

      3. Vergütung

  • Die Vergütung, sowie vereinbarte Nebenkosten sind im Angebot aufgeführt und gelten als vereinbart.
  • Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro. Hinzu kommt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.
  • Der Auftraggeber wird das Honorar nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung innerhalb der im Angebot aufgeführten Zahlungsziele auf das Konto des Auftragnehmers überweisen.
  • Wünscht der Auftraggeber nachträglich Änderungen gegenüber dem Auftrag, teilt ihm der Auftragnehmer innerhalb angemessener Zeit mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen diese auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und die Preise hat. Für Arbeiten, die gemäß vereinbartem Projektplan nicht vorgesehen sind, wird in der Regel ein Nachtragsangebot erstellt. Es liegt im Ermessen des Auftragnehmers, ob für die Durchführung der Nachtragsarbeiten wiederum eine schriftliche Auftragsbestätigung nötig und verlangt wird. Die Nachtragsarbeiten sind ungeachtet einer schriftlichen Auftragsbestätigung stets vom Auftraggeber mit vereinbarten Preisen aus dem Nachtragsangebot bzw. Ursprungsangebots zu bezahlen.

     4. Krankheit, Arbeitsverhinderung, Urlaub

  • Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auftragserfüllung, wenn der Auftragnehmer infolge Krankheit, Tod, Unfall oder krankheitsbedingten sonstigen Gründen an der Ausübung oder Vollendung der Tätigkeit und Leistung temporär oder dauerhaft verhindert ist. 
  • Eine schwerwiegende oder länger andauernde Krankheit berechtigt den Auftragnehmer, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. (Diese Beendigung wird in diesem Fall von einem Mitarbeiter:in durchgeführt, wenn der Auftraggeber dazu nicht persönlich in der Lage ist) In diesem Fall gilt Punkt 4.1 entsprechend. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, sollte er aus o.a. Gründen an der Ausübung seiner Tätigkeit verhindert sein. Bei Tod des Auftragnehmers ist der Vertrag beendet, die bis dahin erbrachte Teilleistung steht der Bautechnik Frank Brunert zu und wird durch einen Vertreter/Steuerberater oder Mitarbeiter des Auftragnehmers in Rechnung gestellt.
  • Der Auftragnehmer ist nicht an Urlaubsvorgaben des Auftraggebers gebunden.

     5. Wettbewerbsverbot

  • Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, auch bei anderen Auftraggebern tätig zu werden, sofern durch die anderweitige Tätigkeit die Tätigkeit für den Auftraggeber nicht beeinträchtigt wird.

     6. Verschwiegenheit

  • Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Leistung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren, soweit es sich nicht um lediglich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende oder sonst offenkundige Tatsachen oder Umstände handelt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden, wenn und soweit er gesetzlich zur Veröffentlichung der jeweiligen Informationen verpflichtet ist.

      7. Haftung / Freistellungsklausel

  • Der Auftragnehmer handelt im Namen und Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden und Nachteile, die sich aus einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der vertraglichen Pflichten ergeben. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss umfasst nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber stehen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer vollumfänglich frei.
  • Der Auftraggeber hat die Leistung des Auftragnehmers grundsätzlich zu prüfen, die Weitergabe und Nutzung von Planungsleistungen erfolgt im Namen und Verantwortung des Auftraggebers.
  • Unsere Berufshaftpflicht ist durch eine Berufshaftpflicht-/ Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sachschäden der R+V Versicherung gedeckt.
  • Unsere Gewährleistung richtet sich nach den ges. Vorschriften.
  • Die Verwendung von Planungsresultaten oder Planungsprodukten, die durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte erstellt wurden, ist jede Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

     8. Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die Vereinbarung im Übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
  • Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, Pandemie, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
  • Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass Fotos, Grafiken o.ä., die in Zusammenhang mit unserem o.a. Auftrag bzw. Bau-Projekt entstanden sind, von der Bautechnik Frank Brunert auf unserer Webseite, SocialMedia Plattformen (Instagram, Facebook), Print Medien, Web-Side BFB oder für Referenzen veröffentlicht werden dürfen. Der Name des Auftraggebers wird dabei nicht angegeben. Der Auftraggeber erhält hierfür kein Entgelt. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung über die Veröffentlichung und Verwendung von Fotos jederzeit zurücknehmen oder einschränken. Ansonsten ist die Einwilligung unbegrenzt gültig.
  • Unsere Grundsätze der Datenverarbeitung bei der Bautechnik Frank Brunert finden Sie unter http://www.bautechnik-frankbrunert.de/datenschutz-und-haftung, Mit Auftragserteilung stimmen Sie unseren Grundsätzen unserer Datenverarbeitung zu und haben diese eingesehen

 

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Wer ist für Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrecht ist die

Bautechnik Frank Brunert

Am Brande 8

57392 Schmallenberg

Sie finden weitere Informationen zu unserem Unternehmen, Angaben zu den vertretungsberechtigten Personen und auch weitere Kontaktmöglichkeiten im Impressum unserer Internetseite https://www.bautechnik-frankbrunert.de/impressum

Welche Daten von Ihnen werden von uns verarbeitet? Und zu welchen Zwecken?

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Eine Datenverarbeitung zu anderen Zwecken kommt nur dann in Betracht, wenn die insoweit erforderlichen rechtlichen Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 4 DSGVO vorliegen. Etwaige Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 3 DSGVO und Art. 14 Abs. 4 DSGVO werden wir in dem Fall selbstverständlich beachten.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich – soweit es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt – Art. 6 DSGVO. Hier kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht:

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Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO)

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Wir verarbeiten die Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.

Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen – z.B. im Handelsrecht oder Steuerrecht – werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Erforderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.

Grundsätzlich nehmen wir gegen Ende eines Kalenderjahres eine Prüfung von Daten im Hinblick auf das Erfordernis einer weiteren Verarbeitung vor. Aufgrund der Menge der Daten erfolgt diese Prüfung im Hinblick auf spezifische Datenarten oder Zwecke einer Verarbeitung.

Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO zulässig ist, wir rechtlich zu der Weitergabe verpflichtet sind oder Sie insoweit eine Einwilligung erteilt haben.

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Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.

Ferner haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Insbesondere haben Sie ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 und 2 DSGVO gegen die Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit einer Direktwerbung, wenn diese auf Basis einer Interessenabwägung erfolgt.

Wir setzen keine Verarbeitungen ein, die auf einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling i.S.d. Art. 22 DSGVO beruhen.

Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

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